Wohngemeinschaften
Die ambulant betreute Wohnform wurde ins Leben gerufen, da die Möglichkeit eines selbst bestimmten Alltags sowohl der behinderten Menschen als auch ihrer Angehörigen durch das Fehlen geeigneter Wohnformen eingeengt ist. Das Angebot ist an pflegebedürftige behinderte Menschen gerichtet, die von ihrem gesetzlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchten und alternativ zu bestehenden Wohngemeinschaften / Wohnheimen oder zum Wohnen mit ihren Eltern / Angehörigen leben möchten.
Die ambulant betreute Wohnform ist am Bedarf behinderter Menschen und ihrer Angehörigen ausgerichtet und entspricht ihren Wünschen und Anliegen nach selbst bestimmter Lebensführung.
Bedingungen für die betreute Wohnform:
- Alter mindestens 18 Jahre
- vom MDK festgestellte Pflegebedürftigkeit
- vorliegende Tagesstrukturierung durch Schulbesuch o d e r
- Arbeitsverhältnis oder WfB-Tätigkeit
- Gemeinschaftsfähigkeit
- Zustimmung zur Gemeinschaftsordnung
Ausstattung:
Die Bewohnerzimmer sind vollständig renoviert und mit textilem Bodenbelag ausgestattet. Jedes Zimmer hat Kabel-TV-Anschluss. Die Ausstattung mit Mobiliar übernehmen die Bewohner nach eigenem Geschmack und finanziellem Spielraum.
Im Gemeinschaftsbereich sind die Räume vollständig mit Mobiliar, Haushaltsgeräten und -artikeln ausgestattet.
Die Einrichtung soll gemeinschaftsförderlich sein. Zweckmäßigkeit, Ästhetik und Benutzerfreundlichkeit werden angestrebt.
Wohngemeinschafts- und Betreuungsbetrieb:
Der Betreuungsansatz besteht darin, dass für den Hilfebedarf der Bewohner Pflege- und Betreuungskapazitäten mobilisiert werden. Neben der ambulanten sozialen Betreuung steht ein ambulanter Pflegedienst zur Verfügung, um dem individuellen pflegerischen, hauswirtschaftlichen und sozialpädagogischen Bedarf Rechnung zu tragen. Alle Dienste sind frei wählbar.